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Allgemeine Geschäftsbedingungen

rechtschance - A.Trillini (der Einfachkeit halber nachfolgend "rechtschance" genannt) bietet Rechtsdienstleistungen in der Schweiz an, namentlich Rechtsberatungen und Rechtsauskünfte. Diese erfolgen durch einen Rechtsstudenten der Universität Zürich. Der Kontakt findet ausschliesslich per Schriftverkehr (E-Mail / Chat / WhatsApp / Briefpost) oder Telefon statt. 

  1. Das Auftragsverhältnis kommt zustande, wenn nach einem kostenlosen Erstgespräch eine Dienstleistung seitens rechtschance erfolgt, oder wenn sich die Parteien von Anfang an über eine kostenpflichtige Dienstleistung (z.B. Rechtsauskunft FAST) einig sind. Ein Kostenvorschuss kann zur Bedingung gemacht werden, damit das Auftragsverhältnis entsteht.

  2. Falls kein Kostenvorschuss vereinbart wurde, ist die Forderung sofort fällig und damit per Twint an +41 78 209 78 68 oder via Banküberweisung (IBAN: CH16 0070 0350 0520 1597 9, BIC: ZKBKCHZZ80A) zu überweisen. Andere Zahlungsfristen können ebenfalls vereinbart werden. Bei nicht fristgemäss erfolgter Zahlung können Mahngebühren jeweils im Umfang von Fr. 10.- pro Mahnung in Rechnung gestellt werden. 

  3. Die Honorarvergütung erfolgt nach den auf der Webseite publizierten Preisplänen. Individuelle Abreden und Abweichungen bleiben vorbehalten. 

  4. Für die Einhaltung von gesetzlichen, gerichtlichen, vertraglichen oder amtlichen Fristen übernimmt rechtschance keine Haftung. 

  5. Jegliche Haftung von rechtschance wird im Rahmen des Gesetzes wegbedungen. Der Auftraggeber ist sich insbesondere bewusst, dass es sich hierbei um eine rechtliche Dienstleistung durch einen Studenten handelt. Der Auftraggeber nimmt damit verbundene Risiken durch die Aufnahme des Auftragsverhältnisses mit rechtschance in Kauf. Nichtsdestotrotz wird rechtschance engagiert und kompetent ihr Rechtsproblem zu lösen suchen. 

  6. Für falsche, verzerrende, unwahre oder unvollständige Sachverhaltsdarstellungen des Auftraggebers oder eines Dritten wird keine Haftung übernommen. 

  7. Es ist schweizerisches Recht anwendbar.

13. Juni 2023

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